Entsetzen zum Städtebaulichen Grundvertrag zwischen der Stadt Weimar und der LEG


Das Bauvorhaben und damit die Zerstörung im Merketal nimmt hiernach
offensichtlich immer größere Ausmaße an.

Der Verkauf der dortigen Stadtflächen ist ja die eine Sache, aber mit
welcher rechtlichen Grundlage maßt sich die Stadt Weimar an, hier über
den Erwerb von in Privatbesitz befindlicher Flächen, die weder ihr noch
der LEG gehören, in einem Vertrag zu verfügen bzw. diese Privatflächen
in einen Bebauungsplan zu involvieren?

Der Grundvertrag Entwicklung "Im Merketale II" vom 09.11.2020 (siehe
Anlage) benennt in der Präambel und in §1 Absatz 1 die
Besitzverhältnisse der Grundstücke und die Verkaufsabsichten. Entgegen
der Aussage von OB Kleine in der Einwohnerversammlung des OT
Oberweimar/Ehringsdorf am 17.09.2020, es würden zwei Drittel des
Geländes der LEG gehören und nur ein Drittel der Stadt Weimar, was auch
in der Presse (TA, 01.12.2020) so dargestellt wurde, stellen sich die
Fakten im Grundvertrag genau anders herum dar. Der LEG gehört bisher das
wesentlich kleinere Stück und zahlreiche Privatgrundstücke werden als
Vertragsgegenstand mit einbezogen, über die weder die Stadt noch die LEG
verfügen können! Eine Information oder Anfrage an die Eigentümer der
betreffenden Grundstücke hat bisher nicht stattgefunden!

Deshalb bitten wir Sie hiermit im Namen von fast 600 naturverbundenen
Anwohnerinnen und Anwohnern, die unsere Bürgerinitiative derzeit
unterstützen, nochmals dringlich, Ihrer Verantwortung als Stadträte für
die Interessen der Bürger gerecht zu werden und durch Ihre Ablehnung des
Verkaufes bei der heutigen Abstimmung im Stadtrat den Weg zu öffnen für
eine klare Information der Öffentlichkeit, eine offene und ehrliche
Debatte über die Vorhaben und eine Klärung der Verhältnisse, bevor
Fakten geschaffen werden.


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